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💰 Zuschuss

Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz in Hessen

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderungen@rpks.hessen.de
📞
0561 1060
📞
0611 327641611
🔗
rp-kassel.hessen.de

Zielgruppen

forschungjugendseniorensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie den Kinderschutz verbessern möchten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt ab von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag für Vorhaben im Rahmen der Frühen Hilfen und zur Unterstützung der Projekte der Bundesstiftung Frühe Hilfen richten Sie bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr an das Regierungspräsidium Kassel. Für die Kooperation und Vernetzung von Jugendhilfe und Gesundheitswesen können Sie Ihren Antrag jederzeit beim Regierungspräsidium Kassel einreichen. Für Maßnahmen aus den Bereichen Prävention und Kinderschutz reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. für das jeweilige Jahr beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach Ihrem Vorhaben.
•Gefördert werden Projekte oder Maßnahmen im Rahmen der Frühen Hilfen, die in die regionalen Netzwerke Frühe Hilfen vor Ort eingebunden werden.
•Voraussetzungen für die Förderung sind:
•2.1. Angebote und Maßnahmen, die sich in den infrastrukturellen Ausbau der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises integrieren,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderungen@rpks.hessen.de
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0561 1060
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