Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt die Arbeit von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern in Ihrer Kommune. Sie erhalten die Förderung für Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR50.000 pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail und zusätzlich postalisch jeweils bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG