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💰 Zuschuss

Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern für die Jahre 2023 bis 2026

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@hmfg.hessen.de
📞
0611 32190
🔗
familie.hessen.de

Zielgruppen

regionalseniorensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt die Arbeit von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern in Ihrer Kommune. Sie erhalten die Förderung für Personalstellen für Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger, die vor allem folgende Aufgaben übernehmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR50.000 pro Jahr bezogen auf eine Vollzeitstelle. Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail und zusätzlich postalisch jeweils bis zum 28.2., 30.6. und 31.10. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind hessische Landkreise und kreisfreie Städte sowie auch kreisangehörige Kommunen, deren Antrag vom zuständigen Landkreis befürwortet wird.
•Die Landkreise und Städte können die Fördermittel an geeignete kreisangehörige Kommunen oder Sonderstatusstädte weiterleiten.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Förderfähig sind Personalausgaben, wenn die Inhaberin oder der Inhaber der Stelle „Gemeindepflegerin oder Gemeindepfleger (w/m/d)“ eine Qualifikation als
•oder aus vergleichbaren, dem Aufgabenprofil entsprechenden Bereichen nachweist.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@hmfg.hessen.de
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0611 32190
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familie.hessen.de

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