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💰 Zuschuss

„Sport integriert Hessen“

Hessisches Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@hmfg.hessen.de
📞
0611 32190
🔗
familie.hessen.de

Zielgruppen

jugendkulturmigrantenseniorensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei der Bereitstellung und Durchführung von Sportangeboten für Flüchtlinge, für Menschen mit Migrationshintergrund und für sozial benachteiligte Menschen in hessischen Städten und Gemeinden. Sie erhalten die Förderung als Regelförderung für Außerdem erhalten Sie eine Förderung für Aufwandsentschädigungen für Sport-Coach-Tandems bestehend aus Sport-Coachesmit und ohne persönlicher Zuwanderungsgeschichte und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Anzahl der Regelleistungsberechtigten ab und beträgt normalerweise zwischenEUR5.000 undEUR40.000. Für zusätzliche Sport-Coachesmit Zuwanderungsgeschichte können Sie eine kumulierte Aufwandsentschädigung in Höhe des für eine Person gültigen Steuerfreibetrags erhalten und für Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe vonEUR2.400. Als Gemeinde mit Erstaufnahmeeinrichtung kann Ihr Zuschuss, abhängig von der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge, um bis zuEUR15.000 erhöht werden. Stellen Sie Ihren Antrag bitte möglichst online bis zum 30.4. des Jahres beim Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege. Beantragen Sie einen Zuschuss zu Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, gilt als Frist für das Einreichen des Antrages der 30.9., Ihren Antrag auf Aufwandsentschädigung für Sport-Coach-Tandems müssen Sie bis zum 30.6. eines Jahres einreichen. Grundlage Ihres Antrags sind die Regelleistungsberechtigten nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII), die Sie der Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.8. des Vorjahres gemeldet haben.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kommunen in Hessen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Sie erhalten keine Förderung für
•4.1 Der Bundesagentur für Arbeit sind zum 31. August des Vorjahres mindestens 50 Regelleistungsberechtigte in der Gemeinde gemeldet und/oder in der Gemeinde beflndet sich eine Hessische Erstaufnahmeei
•4.2 Die Gemeinde benennt eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter ihrer Verwaltung, der oder die eng mit dem Sport-Coach oder den Sport-Coaches der Gemeinde zusammenarbeitet und gegenüber der Sportju

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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poststelle@hmfg.hessen.de
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