Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer bei der Beseitigung von Schäden in Ihrem Wald, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Ihr Zuwendungsbetrag muss mindestensEUR500,00 bei Sammelanträgen und Vorhaben im Privatwald und mindestensEUR5.000 bei Vorhaben im Körperschaftswald betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Agrarportal an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52. Ihren Antrag für Wiederaufforstungsmaßnahmen müssen Sie bis zum 1.3. einreichen für Vorhaben, die Sie im laufenden Jahr abschließen, und bis zum 1.9. für Vorhaben im Folgejahr.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG