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💰 Zuschuss

Extremwetterrichtlinie-Wald

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
forstfoerderung@rpda.hessen.de
📞
06151 125526
📞
06151 126437
🔗
rp-darmstadt.hessen.de
🔗
lawileportal-hessen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als Waldbesitzerin oder Waldbesitzer bei der Beseitigung von Schäden in Ihrem Wald, die durch Extremwetterereignisse entstanden sind. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Ihr Zuwendungsbetrag muss mindestensEUR500,00 bei Sammelanträgen und Vorhaben im Privatwald und mindestensEUR5.000 bei Vorhaben im Körperschaftswald betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Agrarportal an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V 52. Ihren Antrag für Wiederaufforstungsmaßnahmen müssen Sie bis zum 1.3. einreichen für Vorhaben, die Sie im laufenden Jahr abschließen, und bis zum 1.9. für Vorhaben im Folgejahr.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Bund und Länder sowie juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in der Hand von Bund oder Ländern befindet, erhalten keine Förderung.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Zuwendungen können nur für Maßnahmen gewährt werden, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden und Folgeschäden extremer Wetterereignisse (zum Beispiel Sturm oder Borkenkäferb
•2. Die Zuwendungsempfänger müssen, sofern es sich nicht um forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse im Sinne des Bundeswaldgesetzes handelt, Eigentümer der begünstigten Flächen sein oder eine schriftlich

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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forstfoerderung@rpda.hessen.de
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