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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz – Elektrobusse und Nachrüstungen von Betriebshöfen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 40%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@hessen-agentur.de
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alina.riepshoff@hessenagentur.de
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info@mobil.hessen.de
📞
0611 9501780
📞
017/1084
🔗
www.innovationsfoerderung-hessen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt auf Grundlage der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen nach dem Mobilitätsfördergesetz“ die Einführung von Elektrobussen im Rahmen der öffentlichen Personenbeförderung. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Errichtung von Lade- und Tankinfrastruktur auf Betriebshöfen beträgt die Höhe des Zuschusses pro Ladepunkt maximalEUR400,00 prokWinstallierter Ladeleistung und maximalEUR100.000 für den Netzanschluss pro Standort. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen AgenturGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•1.1. Ziel der Förderung
•Ziel der Förderung ist, die Verkehrsinfrastruktur in den Gemeinden zu verbessern, insbesondere bezogen auf

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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