Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen. Gefördert wird Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme jeweils bis zum 31.10. eines Jahres für das folgende Jahr bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessene. V.Diese leitet Ihren Antrag dann an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales weiter.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG