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💰 Zuschuss

Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ)

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
poststelle@rpda.hessen.de
📞
06151 120
📞
06151 126347
🔗
rp-darmstadt.hessen.de

Zielgruppen

behindertejugendmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) in Hessen durchführen möchten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für die pädagogische Begleitung der Freiwilligen sowie für laufende Kosten monatlichEUR50,00 pro tatsächlich tätiger freiwilliger Person für längstens 18 Monate. Ihren Antrag richten Sie als anerkannter Träger vor Beginn Ihres Vorhabens bis spätestens zum 15.9. für das laufende FSJ-Jahr an das Regierungspräsidium Darmstadt. Für die Förderung trägerübergreifender Maßnahmen mit landesweiter Bedeutung richten Sie Ihren Antrag bitte an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind anerkannte Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres in Hessen oder als Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Freiwilligendienste Hessen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Träger, Einsatzstelle und Freiwillige oder Freiwilliger müssen ihre Zusammenarbeit nach den Vorgaben des Jugendfreiwilligendienstegesetzes regeln. Die Einsatzstelle muss im Bundesland Hessen liegen.

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Förderrichtlinien für die Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres im Rahmen de

Richtlinie für die Förderung sozialer Gemeinschaftseinrichtungen und nichtinvestiver soziale

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poststelle@rpda.hessen.de
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06151 120
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