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💰 Zuschuss

Förderung der regionalen Entwicklung

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wibank.de
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poststelle@wirtschaft.hessen.de
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foerderberatung@wibank.de
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foerderlotse@hmdis.hessen.de
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+49 69 9132-03
📞
0611 774-7333
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foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Landesteile, die in ihrer Wirtschaftskraft den Landesdurchschnitt nicht erreichen, bei der Bewältigung des Strukturwandels. Sie werden dabei unterstützt, wenn Sie Arbeitsplätze bereitstellen sowie wirtschaftsnahe Infrastrukturen einschließlich der touristischen Infrastruktur ausbauen. Sie erhalten Förderungen für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Darlehen. Die Höhe ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind entsprechend den programmspezifischen Einzelregelungen je nach Vorhaben:
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•1. Die Förderberechtigung einer oder eines potentiellen Begünstigten, die Förderfähigkeit des Vorhabens sowie die Antragstellung bei der bewilligenden Stelle ergeben sich aus den übrigen Vorschriften
•2. Die Förderung eines Vorhabens aus Mitteln desEFREkann in Kombination mit weiteren Fördermitteln des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland erfolgen. Der Kofinanzierungssatz aus demEFRElie
•3. Für eine Förderung aus Mitteln desEFREkommen nur Ausgaben in Betracht, die von der oder dem Begünstigten getätigt und zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2023 bezahlt werden. Vorausset

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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