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💰 Zuschuss

Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 75%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
dere@umwelt.hessen.de
📧
investive_programme@wibank.de
📧
dere@kreis-bergstrasse.de
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dere@ladadi.de
📧
dorferneuerung@landkreis-fulda.de
📧
poststelle.laendlicherraum@hef-rof.de
📧
lfn.bad-homburg@hochtaunuskreis.de
📧
regionalentwicklung@landkreiskassel.de
📧
info-alr@lahn-dill-kreis.de
📧
poststelle-alr@limburg-weilburg.de

Zielgruppen

kulturregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Vorhaben, die der Weiterentwicklung hessischer Dörfer dienen. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der Programme „Dorfmoderation“ und „Dorfentwicklung“. Im Programm „Dorfmoderation“ können Sie eine Förderung für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie die Erstellung von Konzepten zu kommunalen Veränderungsprozessen erhalten. Das Programm „Dorfentwicklung“ besteht aus folgenden Bereichen: Außerdem können Sie eine Förderung im Rahmen des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses Ihren Antrag richten Sie mit den erforderlichen Projektunterlagen an den für Sie zuständigen Landrat. Falls Sie als Landrat den Antrag stellen, senden Sie ihn an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Wetzlar. Für eine Förderung im Programm „Dorfentwicklung“ müssen Sie als Kommune zunächst ein kommunales Entwicklungskonzept einreichen, normalerweise bis zum 1.2. eines Jahres. Nach Anerkennung als Förderschwerpunkt können Sie Ihren Antrag einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Dorfmoderation ist ein Förderangebot für Kommunen im ländlichen Raum, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind.
•Um einen zielgerichteten Mitteleinsatz mit hohem Wirkungsgrad zu gewährleisten, werden die Fördermittel in einer definierten Anzahl anerkannter Förderschwerpunkte über einen Zeitraum von in der Regel
•Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm ist die Aufnahme der Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen auf Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonze

Rechtsgrundlagen

Richtlinie Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Dorfentwicklung und Dorfmoderation

Originalquelle ↗

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