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💰 Zuschuss

Maßnahmen im Rahmen der Umweltlotterie

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@umwelt.hessen.de
📞
0611 8150
📞
0611 8151941
🔗
umwelt.hessen.de

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareLandwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen, die in den Förderlinien „Biologische Vielfalt“ und „Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“ beschrieben sind. Dies erfolgt mit Mitteln aus den Erlösen der Hessischen Umweltlotterie. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Sie als Landschaftspflegeverband und Naturschutzvereinigung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können normalerweise maximalEUR25.000 erhalten, sogenannte natürliche Personen erhalten maximalEUR5.000. Ihr Zuschuss muss mindestensEUR2.500 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Sie erhalten keine Förderung für Maßnahmen aufgrund eines Bewirtschaftungsplans nach § 5 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatschG) und für alle weiteren Maßnahmen, f

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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