Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zum Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen, die in den Förderlinien „Biologische Vielfalt“ und „Biotopgestaltung, Ökosystemvernetzung und Gewässerschutz“ beschrieben sind. Dies erfolgt mit Mitteln aus den Erlösen der Hessischen Umweltlotterie. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Sie als Landschaftspflegeverband und Naturschutzvereinigung beträgt Ihr Zuschuss bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie können normalerweise maximalEUR25.000 erhalten, sogenannte natürliche Personen erhalten maximalEUR5.000. Ihr Zuschuss muss mindestensEUR2.500 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG