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💰 Zuschuss

Förderung von Logistik- und Mobilitätsinnovationen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@hessen-agentur.de
📧
info@wirtschaft.hessen.de
📧
innovationsfoerderung@frankfurt-holm.de
📞
0611 9501780
📞
0611 815-0
🔗
www.innovationsfoerderung-hessen.de
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www.innovationsfoerderung-hessen.de

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die dazu beitragen, die Ziele der Hessischen Innovationsstrategie in den Bereichen Logistik, Mobilität und Elektromobilität zu erreichen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität für Im Fall von Vorhaben im Bereich der Elektromobilität beträgt die Höhe des Zuschusses für Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst reichen Sie bitte eine Projektskizze ein. Für den Bereich Logistik und Mobilität richten Sie die Skizze bitte an die House of Logistics & Mobility (HOLM)GmbH, für den Bereich Elektromobilität an die HA Hessen AgenturGmbH. Wenn Ihre Skizze positiv bewertet wird, erhalten Sie unabhängig vom Förderbereich eine Aufforderung, Ihren Antrag bei der HA Hessen AgenturGmbHeinzureichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind im Fall von Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen im Bereich Logistik und Mobilität
•die Mitglied imHouse of Logistics and Mobilitye.V.(HOLM), HOLM Premiumpartner oder HOLM-Cluster-Mitglied sind.
•Für den Bereich Elektromobilität sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen antragsberechtigt. Es gibt keine Beschränkung aufK
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Im Bereich Logistik und Mobilität erhalten Sie die Förderung für Vorhaben, die auf innovative Lösungen mit konkretem Anwendungs- und Umsetzungsbezug zielen, in folgenden Handlungsfeldern und ihren The

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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