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💰 Zuschuss

Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderberatunghessen@wibank.de
📞
+49 69 9132-03
📞
+49 69 9132-4636
📞
0611-974 588
🔗
www.wibank.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen fördert auf Grundlage des Hessischen Energiegesetzes Maßnahmen der energetischen Modernisierung von kommunalen Nichtwohngebäuden, die der sozialen Infrastruktur dienen, sowie von Verwaltungsgebäuden. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sie richten Ihren Antrag normalerweise vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Informationen zur Förderung erteilt auch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Das Ministerium veröffentlicht Merkblätter zu speziellen Fördergegenständen im Rahmen des Programms.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Landkreise, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen. Diese können die Mittel an nichtkommunale Trä
•Die Förderung ist an bestimme Bedingungen geknüpft:
•Maßnahmen können nach den Einzelbestimmungen der Abschnitte II bis IV gefördert werden, wenn
•Auf der Grundlage eines begründeten Antrags kann im Einzelfall eine Ausnahme zugelassen werden, aus der jedoch kein Anspruch auf Förderung dem Grunde oder der Höhe nach abgeleitet werden kann. Auch in
•Kommunalersetzende Maßnahmen können nach den Einzelbestimmungen der Abschnitte II bis IV gefördert werden, wenn die betroffene Kommune dies beantragt und die Nutzung des Gebäudes/der Maßnahme im Rahme

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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