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💰 Zuschuss

Soziale Wohnraumförderung – Erwerb von Belegungsrechten

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.wibank.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei der Schaffung von Wohnraum in ausgewiesenen Fördergebieten für Haushalte, die auf dem Markt keinen angemessenen Wohnraum finden. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten. Außerdem erhalten SieEUR0,50 pro Quadratmeter der förderfähigen Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten, unabhängig davon, welches Belegungsrecht Sie erwerben. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Sie stellen Ihren Antrag zunächst bei der für Sie zuständigen Wohnungsbauförderstelle, die den Antrag an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum weiterleitet. Das Ministerium leitet Ihren Antrag dann an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter, sobald Ihr Vorhaben in das Programm aufgenommen wurde.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Mietwohnungen in den ausgewiesenen Fördergebieten sind.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Für geförderte Maßnahmen dürfen grundsätzlich keine anderen Wohnungsbau- oder Förderungsmittel des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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