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💰 Zuschuss

Soziale Mietwohnraumförderung – Neubau von Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.wibank.de

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie Mietwohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen schaffen möchten, die am Markt keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind. Sie erhalten die Förderung für den Neubau von Wohnraum zur dauerhaften Fremdvermietung und den Ersterwerb von neu gebauten zur Vermietung bestimmten Wohnungen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Baudarlehen. Die Höhe des Darlehens (Grundbetrag) beträgt abhängig von den örtlichen Bodenpreisen zwischenEUR1.700 undEUR2.500 je Quadratmeter Wohnfläche. Hinzu kommt ein Zuschlag je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche in Höhe von jeEUR150,00 für rollstuhlgerechte Wohnungen. Wenn Sie einen Gemeinschaftsraum errichten, können Sie außerdem einen Zuschlag in Höhe vonEUR500,00 je Quadratmeter Fläche des Gemeinschaftsraums erhalten. Wenn Sie einen Aufzug einbauen, können Sie außerdem ein zusätzliches Darlehen in Höhe vonEUR3.500 je geförderter Wohnung, höchstens aberEUR45.000 pro Aufzug bekommen. Darüber hinaus können Sie einen Finanzierungszuschuss in Höhe von 20, 30 oder 40 Prozent des bewilligten Förderdarlehens bekommen. Die Höhe des Finanzierungszuschusses ist abhängig von der Dauer der Mietpreis- und Belegungsbindung. Für Bauvorhaben, die mindestens den Effizienzhausstandard 40 (nach den Förderstandards der bisherigen Bundesförderung für effiziente Gebäude,BEG) erreichen, wird der Finanzierungszuschuss umEUR150,00 je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche erhöht. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe melden Sie Ihr konkretes Bauprojekt zu jährlich festgelegten Terminen über die zuständige Wohnungsbauförderstelle beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum an. In der 2. Stufe stellen Sie nach Bestätigung der Aufnahme den Antrag bitte bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle. Diese leitet den Antrag weiter an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank). Darlehen und Finanzierungszuschuss müssen Sie zusammen beantragen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die das Bauvorhaben im eigenen Namen durchführen oder durch Dritte durchführen lassen (Bauherrschaft).
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Bauträger, die Wohnraum mit dem Ziel der Veräußerung errichten, werden nicht gefördert.
•Voraussetzung für die Förderung im Mietwohnungsneubau ist, dass ein geeignetes Baugrundstück zur Verfügung steht oder nachgewiesen wird, dass der Erwerb eines derartigen Grundstücks gesichert ist.
•Im Hinblick auf die Finanzierung soll von der Bauherrschaft eine angemessene Eigenleistung von mindestens 15 Prozent der Gesamtausgaben erbracht werden. Die Eigenleistung kann bei Maßnahmen im Gebäude

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.wibank.de

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