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🏦 Kredit

Darlehensprogramm zur Finanzierung von Photovoltaikanlagen für Wohngebäude im Eigentum von privaten Bauherren und Eigentümern

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderberatunghessen@wibank.de
📞
+49 69 9132-03
📞
+49 69 9132-4636
🔗
www.wibank.de
🔗
foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) unterstützt Sie als private Eigentümerin und privaten Eigentümer von Wohnimmobilien gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum und derKfWbeim Ausbau von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Sie erhalten die Förderung für den Kauf und die Installation Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, jedoch mindestensEUR10.000 und maximalEUR50.000. Die Darlehenslaufzeit beträgt 10 Jahre. Für die Darlehenslaufzeit können Sie einen zusätzlichen Zinszuschuss in Höhe von 1 Prozent per annum der Darlehenskoditionen erhalten. Außerdem kann das Land Hessen eine Bürgschaft für das Darlehen übernehmen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Installationsarbeiten über das Kundenportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind private Bauherrinnen und Bauherren sowie private Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Das Darlehen wird aus Mitteln derKfWrefinanziert. Es gelten die zum Zeitpunkt der Zusage ermittelten Zinssätze der WIBank. Außerplanmäßige Tilgungen können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentsch
•Das Darlehen kann ab 10.000 Euro bis 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Es ist auf volle 100 Euro abzurunden.
•Die Darlehensauszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrages.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderberatunghessen@wibank.de
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+49 69 9132-03
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