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💰 Zuschuss

ESF+ Programm PUSCH (Praxis und Schule)

Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
pusch@kultus.hessen.de
📞
0611 3680
🔗
www.esf-hessen.de
🔗
kultusministerium.hessen.de
🔗
foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

jugendsozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei der Einrichtung von speziellen sozialpädagogisch begleiteten Klassen an Schulen. Diese Klassen ermöglichen den Erwerb des Schulabschlusses von leistungsschwachen Jugendlichen und erhöhen ihre Ausbildungs- und Beschäftigungsfähigkeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu den Personalausgaben, darin eingeschlossen sind Verwaltungsausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Klasse oder Lerngruppe maximalEUR80.000 pro Jahr. Ihren Antrag zur Einrichtung von PUSCH-Klassen oder -Lerngruppen richten Sie bitte bis zum 30.4. eines Jahres an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen, Referat I.2. Als Maßnahmeträger richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.6. eines Jahres über das Antragsportal an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank),ESF-Consult. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie an einem Interessenbekundungsverfahren teilnehmen. Die Ausschreibung für einen Interessentenaufruf an Träger zur Teilnahme am Programm sowie für Schulen zur Einrichtung von PUSCH-Klassen und -Lerngruppen wird jeweils im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (freie Träger), die auf dem Gebiet der Berufsorientierung tätig sind und die sozialpädagogischen Fachkräfte beschäftigt
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind nur diejenigen Träger, die einen Nachweis der Einrichtungs- und Durchführungsqualität erbringen können (Zertifizierung nach Normen wie zum BeispielDINISO, EFQM, LQW). Die Träger

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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pusch@kultus.hessen.de
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0611 3680
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www.esf-hessen.de
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