Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen. Sie erhalten die Förderung für Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG