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💰 Zuschuss

Cybersicherheitsforschung

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
malte.kuckel@hmdis.hessen.de
📞
0611 3531951
🔗
innen.hessen.de

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als Hochschule und Forschungseinrichtung bei Forschungsvorhaben im Bereich der Cybersicherheit, die der Entwicklung innovativer Schutzmaßnahmen und verlässlicher Lösungen für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) dienen. Sie erhalten die Förderung für Zur Umsetzung des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht, in denen Themengebiete für zu fördernde Projekte definiert werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen auch 100 Prozent. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte nach entsprechendem Förderaufruf Ihre Projektskizze elektronisch und postalisch beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, Referat VII 4 Innovationsmanagement Cybersicherheit, ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, erhalten Sie die Aufforderung zur Antragstellung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Gemeinschaftsanträge von mehreren Antragsberechtigten sind möglich.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Neben den grundsätzlichen Anforderungen und Voraussetzungen gemäßLHOund deren Verwaltungsvorschriften sind insbesondere folgende Voraussetzungen verbindlich:
•4.1 Förderfähig sind Projekte und Maßnahmen, die den unter Nr. 2 genannten Fördergegenständen entsprechen und die Forschungsfragen aus einem im jeweiligen Förderaufruf beschriebenen Themengebiet behan

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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malte.kuckel@hmdis.hessen.de
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0611 3531951
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innen.hessen.de

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