Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie als Gemeinde und kommunalen Zweck- und Planungsverband mit Mitteln des Bundes bei Maßnahmen der nachhaltigen städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung. Sie erhalten die Förderung im Rahmen folgender Programme: Unterstützt werden folgende Einzelmaßnahmen als Bestandteil einer Gesamtmaßnahme: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt 66 2/3 Prozent, in begründeten Ausnahmefällen auch 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihr Eigenanteil muss mindestens 10 Prozent der geförderten Ausgaben betragen. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Beantragen Sie bitte zunächst die Aufnahme der Gesamtmaßnahme in ein Städtebauförderprogramm. Nach Aufnahme in ein Städtebauförderprogramm richten Sie Ihren Antrag bitte jährlich nach Aufforderung an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG