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💰 Zuschuss

Gründungs- und Mittelstandförderung (GuM) – Projekte zur Stärkung der Gründungsbereitschaft, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Verbesserung der unternehmerischen Qualifikation

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wibank.de
📧
info@hessen-agentur.de
📞
+49 69 9132-03
📞
+49 611 9501780
📞
0561/706-0
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www.wibank.de
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foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

frauenregionalsenioren

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungHandelHandwerkIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung und mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bei der Durchführung von Vorhaben zur Sensibilisierung, Information und Vernetzung von Gründerinnen und Gründern sowie vonKMU. Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen, Messen, Wettbewerbe, Anlaufstellen und Workshops sowie Schulungen, die allgemeine Existenzgründungsfragen, betriebswirtschaftliche Themen, Innovation, Nachhaltigkeit,Social Entrepreneurship, Digitalisierung inKMUoder Fragen der Unternehmensnachfolge zum Inhalt haben. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens über das Online-Portal oder schriftlich an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Wirtschafts- und Branchenverbände, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Wirtschaftsförderungen und Regionalmanagements nor
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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