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💰 Zuschuss

Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM – Gründungs- und Mittelstandsförderungsrichtlinie)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wibank.de
📧
info@hessen-agentur.de
📞
+49 69 9132-03
📞
+49 611 9501780
📞
0561/706-0

Zielgruppen

forschungfrauenjugendkulturregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, als junges Unternehmen sowie als kleines oder mittleres Unternehmen. Im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung erhalten Sie die Förderung in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder in Form einer Beteiligung. Die Höhe der Förderung ist von der Art und dem Umfang Ihrer Maßnahme abhängig. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Für Vorhaben im Förderbereich „Kultur und Kreativwirtschaft“ reichen Sie Ihren Antrag bitte bei der HA Hessen AgenturGmbHein. Beteiligungskapital für Unternehmensneugründungen beantragen Sie bitte bei der Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH (BMH).

Besonderheiten & Hinweise

•Förderberechtigt sind je nach Förderbereich Existenzgründerinnen und Existengründer, kleine und mittlere Unternehmen gemäßKMU-Definition derEUsowie Kammern, Verbände und weitere Institutionen.
•Die Gründungs- und Mittelstandsförderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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