Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie durch Finanzhilfen, um außergewöhnliche Notlagen als Folge von nicht versicherbaren Schäden, die durch Elementarereignisse auf überörtlicher Ebene bei einem größeren Personenkreis aufgetreten sind und die Sie weder aus eigener Kraft noch durch Eigenvorsorge beseitigen können, zu mildern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Darlehen. Die Hilfe beträgt bis zu einem Drittel der festgestellten Schadenssumme, in besonderen Härtefällen bis zu 50 Prozent. Sie erhalten die Hilfe bis zu einer Schadenshöhe vonEUR30.000 als Zuschuss, bei einer Schadenssumme von überEUR30.000 normalerweise als Darlehen. Befinden Sie sich in einer besonders dringenden Notlage, können Sie Soforthilfen bis zuEUR10.000 erhalten. Die Höhe des Schadens muss normalerweise mindestensEUR5.000 betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe der Einleitung einer Finanzhilfeaktion beim Kreisausschuss Ihres Landkreises oder Magistrat Ihrer kreisfreien Stadt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)