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💰 Zuschuss

Förderung nachhaltiger integrierter Mobilitätspläne

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@hessen-agentur.de
📞
0611 9501780
🔗
mobilitaetsplanung-hessen.de

Zielgruppen

internationalregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall einer Kumulation mit Bundes- oderEU-Mitteln bis zu 90 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen AgenturGmbH.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind hessische Kommunen (Gemeinden, Städte und Landkreise).
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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info@hessen-agentur.de
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