Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Vorhaben der Mobilitätsplanung, die der Umsetzung der Verkehrswende und der Erreichung von Klimaneutralität im Verkehr dienen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrer Leistungsfähigkeit und beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben, im Fall einer Kumulation mit Bundes- oderEU-Mitteln bis zu 90 Prozent. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen AgenturGmbH.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG