Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe kann um 10 Prozent erhöht oder verringert werden: Die Bagatellgrenze liegt beiEUR20.000 für investive Maßnahmen und beiEUR2.000 für Planungsvorhaben und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Fachdezernat der Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG