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💰 Zuschuss

Förderung der Nahmobilität

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@mobil.hessen.de
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poststelle@wirtschaft.hessen.de
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verkehrsinfrastrukturfoerderung@mobil.hessen.de
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VIFNord@mobil.hessen.de
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VIFSued@mobil.hessen.de
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0611 3660
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0611 815-0
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mobil.hessen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität), auch in Verbindung mit dem Bus- und Bahnverkehr. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöhe kann um 10 Prozent erhöht oder verringert werden: Die Bagatellgrenze liegt beiEUR20.000 für investive Maßnahmen und beiEUR2.000 für Planungsvorhaben und Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das zuständige Fachdezernat der Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen, die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehrs erfüllen, für die die Kommu
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass
•(1) die Maßnahme nicht Teil eines anderen Fördervorhabens des Landes Hessen, sondern ein abgegrenztes Projekt ist, zulässig ist eine Kombination mit dem Investitionsprogramm der HESSENKASSE; dieser Sa
•(2) das Vorhaben nach Art und Umfang dem Verwendungszweck nach Teil II Nr. 2 entspricht, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung berücksichtigt sind und es mit anderen städtebaulichen und verkehrl

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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