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💰 Zuschuss

Denkmalförderrichtlinie

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@lfd-hessen.de
📞
+49 611 690-60
📞
+49 611 690 614
🔗
denkmal.hessen.de

Zielgruppen

forschungkultur

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei denkmalpflegerischen Vorhaben an hessischen Kulturdenkmälern oder an Teilen von diesen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Substanzerhaltung sowie für denkmalbedingte Mehraufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von der Dringlichkeit der Maßnahme und der Bedeutung des Kulturdenkmals ab. Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 31.1. eines Jahres an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer, ausländische Staaten sowie deren nachgeordnete Einrichtungen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•3.1 Gegenstand der Förderung sind Kulturdenkmäler oder Teile von Kulturdenkmälern.
•3.2 Die Maßnahme muss mit dem LfDH abgestimmt sein. Gesetzlich vorgeschriebene Genehmigungenbzw.Zustimmungen, insbesondere nach dem HDSchG, müssen vorliegen, begründen jedoch keinen Anspruch auf Zuwen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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