Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei denkmalpflegerischen Vorhaben an hessischen Kulturdenkmälern oder an Teilen von diesen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen der Substanzerhaltung sowie für denkmalbedingte Mehraufwendungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von der Dringlichkeit der Maßnahme und der Bedeutung des Kulturdenkmals ab. Ihren Antrag richten Sie bitte bis spätestens 31.1. eines Jahres an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG