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💰 Zuschuss

Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 5 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wibank.de
📞
+49 69 9132-03
📞
018/1046
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www.wibank.de
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www.wibank.de
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foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

behinderteinternationalkulturregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Investitionen in innovative, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote, die für die Region besonders wirksam sind. Sie erhalten die Förderung für touristische Dienstleistungen. Dazu gehören vor allem Im Bereich öffentlicher touristischer Infrastruktur bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände, Landkreise, andere öffentliche Träger und Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und Vereine.
•Bei einer Förderung ausschließlich ausGRW- oder Landesmitteln können auch natürliche und juristische Personen gefördert werden, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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