Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Investitionen in innovative, qualitativ hochwertige und marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote, die für die Region besonders wirksam sind. Sie erhalten die Förderung für touristische Dienstleistungen. Dazu gehören vor allem Im Bereich öffentlicher touristischer Infrastruktur bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Sie erhalten die Förderung als Zuschuss: Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), Niederlassung Kassel. Sie können Ihren Antrag auch elektronisch über das Antragsportal der WIBank einreichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG