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💰 Zuschuss

Europäischer Sozialfonds (ESF+) in Hessen

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@wibank.de
📞
0611 7747426
📞
0611 7747429
🔗
www.esf-hessen.de
🔗
foerderportal.wibank.de

Zielgruppen

behindertefrauenjugendmigrantensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie unter Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bei Vorhaben in diesen Bereichen: Sie erhalten die Förderung auf Grundlage der jeweiligen Fördergrundsätze und programmbezogenen Richt- und Leitlinien. In allen Schwerpunkten können Sie auch transnationale Projekte durchführen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab. Nähere Informationen können Sie den Förderrichtlinien zu den einzelnen Programmen entnehmen. Der Europäische Sozialfonds beteiligt sich grundsätzlich bis zu einer Höhe von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in elektronischer Form über das Antragsportal bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind normalerweise die Durchführungs- oder Projektträger. Ob Sie antragsberechtigt sind, entnehmen Sie bitte den Leitlinien der jeweiligen Förderprogramme.
•Die Förderung ist bestimmte Bedingungen geknüpft:
•2.6.1 Zur Qualitätssicherung ist bei jeder Antragstellung ein Strukturfragebogen von der oder dem Antragstellenden beizufügen, es sei denn der Bewilligungsbehörde liegt eine aktuelle Version, die nich
•2.6.2 Anträge haben den oben genannten übergreifenden Prinzipien und horizontalen Grundsätzen der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie der nachha
•Ohne diese ist die Bewilligung eines Antrags nicht möglich.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@wibank.de
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0611 7747426
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0611 7747429
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