Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie bei Vorhaben in folgenden landwirtschaftlichen Förderbereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme in den einzelnen Förderbereichen. Anträge richten Sie vor Beginn Ihrer Maßnahme über das hessische Agrarportal an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Landwirtschaft. Im Fall der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ ist das Antragsverfahren zweistufig. Zunächst müssen Sie einen Aktionsplan durch die Operationelle Gruppe beim Hessischen Innovationsdienstleister, dem Institut für ländliche Strukturforschung, vorlegen. Nach positiver Beurteilung Ihres Vorhabens durch den Beirat der Europäischen Innovationspartnerschaft reichen Sie den Antrag online beim Regierungspräsidium Gießen ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG