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💰 Zuschuss

Förderung von Start-ups und Scale-ups

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 85%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@hessen-agentur.de
📞
0611 9501780
🔗
push.hessen.de
🔗
www.innovationsfoerderung-hessen.de
🔗
www.innovationsfoerderung-hessen.de

Zielgruppen

forschungjugendregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt innovativeStart-upsundScale-upsbei Gründungs- und Weiterentwicklungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die HA Hessen AgenturGmbH. Beachten Sie bitte, dassStart-up-Gründerstipendien im Rahmen von Projektaufrufen der HessenTrade&InvestGmbH(HTAI), StartHub Hessen, vergeben werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst müssen Sie eine Projektskizze bei der HTAI einreichen. Nach positiver Bewertung werden Sie aufgefordert, Ihren Antrag an die HA Hessen Agentur zu richten.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1. Wenn Personalausgaben nach diesen Richtlinien geltend gemacht werden, so werden für die zuwendungsfähigen Ausgaben Pauschalen angesetzt. Die Pauschalen gelten sowohl bei der Bemessung, als auch bei
•2. Die Pauschalen umfassen die Lohnzahlungen, vertragliche und tarifliche Zusatzleistungen sowie die Lohnnebenkosten. Personalausgaben dürfen, auch wenn sie die Pauschalen übersteigen, nicht mehr geso
•Die Pauschalen umfassen auch indirekte Kosten beziehungsweise sogenannte Gemeinkosten. Hierzu gehören Kosten der Leitung und Kosten für allgemeine Dienste. Hierfür ist ein Zuschlagssatz in Höhe von 15

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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