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💰 Zuschuss

Fördermittel für den Schienengüterverkehr des Landes Hessen (Rili SGV)

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mobil.hessen.de
📞
0611 3660
📞
0611 3663435
🔗
mobil.hessen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximalEUR100.000 je 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, je 500 Waggons erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen oder je 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt bei Infrastrukturmaßnahmen sind
•Im Fall von Untersuchungen sind Unternehmen, die Güter verladen und/oder empfangen, antragsberechtigt.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Eine Förderung von Infrastruktur-Maßnahmen ist nur dann möglich, wenn
•Der Nutzen (erhaltene/geschaffene Arbeitsplätze, vermiedene Lkw-Fahrten und vermiedene Lkw-Verkehrsleistung in Lkw-km) ist von der Antragstellerin oder dem Antragsteller zahlenmäßig plausibel zu beleg

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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