Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 60%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen fördert Maßnahmen zur Stärkung des Schienengüterverkehrs (SGV). Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Kommunen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Infrastrukturmaßnahmen beträgt die Höhe der Förderung normalerweise maximalEUR100.000 je 12.500 Tonnen erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen, je 500 Waggons erzieltem Schienengüterverkehrsaufkommen oder je 0,5 Millionen vermiedenen Lastkraftwagen-Kilometern auf dem Straßennetz in Deutschland pro Jahr. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG