F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
weinbaufoerderung@rpda.hessen.de
📞
06123 905820
📞
06123 90551
🔗
rp-darmstadt.hessen.de

Zielgruppen

forschungjugendregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen der Weinwirtschaft bei Vorhaben zum Absatz von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss über Ihren Weinbauverband oder zugehörige Absatzförderungseinrichtungen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die antragsberechtigten Weinbauverbände und Absatzeinrichtungen richten ihren Antrag im Jahr vor dem Beginn der Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V51.2 – Weinbau.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Begünstige sind Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen, die in der Primärproduktion, der Verarbeitung oder Vermarktung von Erzeugnissen der Weinwirtschaft in Hessen tätig sind. Eine
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen
•Zuwendungen können nur auf Antrag gewährt werden für Maßnahmen nach Nr. 2, die der Erreichung der unter Nr. 1.1 dieser Richtlinie genannten Ziele dienen und auf Erzeugnisse ausgerichtet sind, die die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
weinbaufoerderung@rpda.hessen.de
📞
06123 905820
📞
06123 90551
🔗
rp-darmstadt.hessen.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen