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💰 Zuschuss

Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@rpda.hessen.de
📞
06151 120
📞
06151 126347
🔗
rp-darmstadt.hessen.de

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die eine zukunftsorientierte Integrationspolitik umsetzen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art Ihres Vorhabens ab. Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat II 25 – Soziales, Integration und Flüchtlinge. Sie müssen die Förderung normalerweise jährlich beantragen. Antragsfrist für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen ist normalerweise der 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn. Wenn Sie einen Antrag für den Einsatz und die Qualifizerung von ehrenamtlichen Laiendolmetscherinnen und -dolmetschern und von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen stellen, müssen Sie dies rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn (mindestens 4 Wochen) tun.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind
•Sie müssen eine Konzeption und einen Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr vorlegen und die Gesamtfinanzierung der Maßnahme nachweisen.
•Bitte beachten Sie die besonderen Voraussetzungen der einzelnen Förderbereiche.
•Nicht gefördert werden

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@rpda.hessen.de
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