Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) für die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder als Ausfallbürgschaft zur Absicherung von Kapitalmarktdarlehen. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 25 Prozent des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgtEUR10.000. Die Höhe der anteiligen modifizierten Ausfallbürgschaft des Landes beträgt bis zu 70 Prozent des Darlehensbetrages. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den zuständigen Landrat.
§ 1 Abs. 2 ALG
Richtlinie Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft (RL-EFP) vom 1