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💰 Zuschuss

Förderung von Qualifizierungs- und Koordinationsmaßnahmen für bürgerschaftliche/ehrenamtliche Arbeit im sozialen Bereich

Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@rpda.hessen.de
📞
06151 120
📞
06151 126347
🔗
www.deinehrenamt.de

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie als eine durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) anerkannte lokale Anlaufstelle (Freiwilligenagenturen in freier oder kommunaler Trägerschaft sowie Kommunen) bei der bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Arbeit. Sie erhalten die Förderung für Qualifizierungsangebote für bürgerschaftlich/ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger im sozialen Bereich, die die lokalen Strukturen der ehrenamtlichen Arbeit stärken und deren Vernetzung verbessern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt Für Qualifizierungsmaßnahmen beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise bis zuEUR35,00 je Unterrichtsstunde (45 Minuten), in Ausnahmefällen auch bis zuEUR50,00. Das Antragsverfahren verläuft zweistufig. Melden Sie Ihre Teilnahme als anerkannte Anlaufstelle an dem Förderprogramm bitte bis zum 31.10. des Vorjahres beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) an. Sind Sie noch keine anerkannte Anlaufstelle, beantragen Sie bitte zunächst Ihre Genehmigung, um als lokale Anlaufstelle in Hessen tätig zu sein, über das Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25). Das Regierungspräsidium leitet Ihren Antrag mit Stellungnahme an das HMSI weiter. Sobald Sie vom HMSI diese Genehmigung erhalten haben, können Sie an diesem Förderprogramm teilnehmen. Hierzu melden Sie Ihre Teilnahme an dem Förderprogramm bitte bis 31.10. des Vorjahres beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) an. Ihren Antrag reichen Sie dann bitte bis spätestens 15.1. des Förderjahres für das 1. Halbjahr und bis zum 1.7. für das 2. Halbjahr beim Regierungspräsidium Darmstadt (Dezernat II 25) ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind als lokale Anlaufstellen anerkannte Freiwilligenagenturen in freier oder kommunaler Trägerschaft sowie Kommunen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•3.1 Die Anlaufstellebzw.Gebietskörperschaft erarbeitet gemeinsam mit lokalen ortsansässigen Vereinen/Verbänden/Initiativen ein Programm, das Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche enthält.
•3.2 Die Anlaufstelle trägt Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen durch örtliche Bildungsträgerbzw.durch die Vereine selbst. Sie übernimmt die finanzielle Abwicklung unter dem Aspekt

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@rpda.hessen.de
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06151 120
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