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💰 Zuschuss

Umsetzung von Maßnahmen und Einzelprojekten im Rahmen des Ökoaktionsplans Hessen 2020 bis 2025 (ÖAP)

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@rpgi.hessen.de
📞
0641 3030
📞
0641 3032197
🔗
rp-giessen.hessen.de
🔗
umwelt.hessen.de

Zielgruppen

forschungjugendregional

Fördergebiet

Hessen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt Sie bei Maßnahmen, die Bestandteil des Ökoaktionsplans Hessen (ÖAP) sind oder der Weiterentwicklung und Verbreitung des ökologischen Landbaus, weiterer besonders nachhaltiger Formen der Landwirtschaft sowie der Verarbeitung und Vermarktung von regionalen Produkten in Hessen dienen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt für Für alle übrigen Maßnahmen ist die Höhe der Förderung abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Regierungspräsidium Gießen. Beantragen Sie eine Förderung für den Programmteil „Umstellungsprämie“, müssen Sie Ihren Teilnahmeantrag vor Abschluss eines Vertrages mit einer Ökokontrollstelle, spätestens jedoch zusammen mit dem ersten Auszahlungsantrag, bis zum 1.10. des jeweiligen Jahres beim Regierungspräsidium Gießen einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Begünstigte der geförderten Maßnahmen sindKMUdes Agrarsektors.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
•Es gelten die Regelungen des Verwendungsnachweis-Verfahrens gemäßANBest-P/GK. Dabei können statt der Originalbelege auch Kopien vorgelegt werden. Ausgenommen hiervon ist der Programmteil „Nachhaltige

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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