Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung bei innovativen Vorhaben, mit denen die Beschäftigungsfähigkeit benachteiligter Menschen verbessert wird. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Finanzierungsplan, den Sie mit Ihrem Antrag einreichen. Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.3. eines Jahres beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57 ein. Sie können mit Ihrem Vorhaben vorzeitig zum 1.1. eines Jahres beginnen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG