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💰 Zuschuss

Hamburger Partizipationsfonds

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
partizipationsfonds@buergerstiftung-hamburg.de
📞
040 878896960
🔗
buergerstiftung-hamburg.de
🔗
kontakt.buergerstiftung-hamburg.de

Zielgruppen

behindertemigrantensozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände bei einer aktiven Teilhabe an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten und bei der Mitgestaltung und Wahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte. Sie können eine Förderung erhalten für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt maximalEUR5.000 pro Maßnahme und maximalEUR15.000 pro Jahr bei Beantragung mehrerer Maßnahmen durch eine Organisation. In Ausnahmefällen, beispielsweise zum Aufbau von Organisationsstrukturen, beträgt die Förderung bis zuEUR12.000 pro Maßnahme. Ihre Verwaltungskosten werden mit einer Pauschale, abhängig von der Antragshöhe, gefördert. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme über die digitale Antragsplattform bei der BürgerStiftung Hamburg ein. Jährliche Antragsfristen werden im Internet bekanntgegeben. In das Antragsverfahren ist ein Beirat eingebunden, der die Anträge bewertet und Förderempfehlungen gibt. Abgabetermine für Förderanträge, weitere Informationen und Beratungsangebote stellt die BürgerStiftung Hamburg im Internet zur Verfügung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind gemeinnützig oder mildtätig anerkannte juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts mit Sitz beziehungsweise Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die Zuwendungsempfangenden in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung z
•Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, wenn entsprechende Lieferungs- oder Leistungsver
•Der Sozialdatenschutz ist in vollem Umfang zu gewährleisten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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