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💰 Zuschuss

Förderung Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referatkindertagesbetreuung@soziales.hamburg.de
📞
040 428633979
🔗
www.hamburg.de

Zielgruppen

jugendmigrantenregionalseniorensozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien. In diesen Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) bekommen die Familien unkomplizierten Zugang zu einem pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangebot. Als Träger einer Hamburger Kindertageseinrichtung werden Sie beim Aufbau und Betrieb eines EKiZ unterstützt durch die Übernahme von laufenden Personalkosten. Sie bekommen die Förderung auch für Sachkosten wie Gebäudekosten, Sachmittel, Honorare und Zuschuss zum Mittagessen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird nach einem Stufenmodell vergeben. In der höchsten Stufe können bis zu 36 Personalwochenstunden und jährlich bis zuEUR26.149,84 Sachkosten ausgezahlt werden. Sie können bei Eröffnung eines neuen EKiZ einen Zuschuss von bis zuEUR30.000 erhalten für Kosten bei Umbauten und zur Erstausstattung der Räumlichkeiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die Sie per E-Mail beim Referat für überregionale Jugend- und Familienförderung erhalten können.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger von Kindertageseinrichtungen in Hamburg.
•Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
•Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die EKiZ nach Maßgabe dieser Richtlinie, der Landeshaushaltsordnung (LHO) und den Verwaltungsvorschriften zu § 46LHO, insbesondere die Allgemeinen Nebenbestimm
•Voraussetzungen für eine Zuwendung ist eine ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfangenden. Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung ist zu gewährleisten und nachzuweisen.
•Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung oder auf die Fortsetzung einer bereits geförderten Maßnahme wird durch diese Förderrichtlinie nicht begründet. Vielmehr entscheidet die Bewilligung

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referatkindertagesbetreuung@soziales.hamburg.de
📞
040 428633979
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