Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert qualifizierte Treffpunkte für benachteiligte, junge Familien. In diesen Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) bekommen die Familien unkomplizierten Zugang zu einem pädagogischen und sozialen Betreuungs- und Beratungsangebot. Als Träger einer Hamburger Kindertageseinrichtung werden Sie beim Aufbau und Betrieb eines EKiZ unterstützt durch die Übernahme von laufenden Personalkosten. Sie bekommen die Förderung auch für Sachkosten wie Gebäudekosten, Sachmittel, Honorare und Zuschuss zum Mittagessen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses wird nach einem Stufenmodell vergeben. In der höchsten Stufe können bis zu 36 Personalwochenstunden und jährlich bis zuEUR26.149,84 Sachkosten ausgezahlt werden. Sie können bei Eröffnung eines neuen EKiZ einen Zuschuss von bis zuEUR30.000 erhalten für Kosten bei Umbauten und zur Erstausstattung der Räumlichkeiten. Richten Sie Ihren Antrag bitte 5 Monate vor Beginn der Maßnahmen an die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare, die Sie per E-Mail beim Referat für überregionale Jugend- und Familienförderung erhalten können.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG