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💰 Zuschuss

Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
referatai43@soziales.hamburg.de
📧
projektfoerderungAi217@soziales.hamburg.de
📞
040 428630
🔗
www.hamburg.de

Zielgruppen

kulturmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei Projekten, Aktivitäten, Maßnahmen und Veranstaltungen mit regionalem Bezug (Hamburg), die der interkulturellen Öffnung dienen und die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben fördern. Gefördert werden Veranstaltungen und Projekte von Migrantenorganisationen (MO) und von sonstigen Trägern, die keine MO sind. Sie erhalten die Förderung Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für jährlich. Stellen Sie bitte Ihren Antrag mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens beim Referat für Projekt- und Zuwendungssteuerung – AI 43 – der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Vor Antragstellung reichen Sie Ihre Projektkonzepte bitte im Entwurf zur Prüfung ein beim Referat für Integration von Zuwanderern – AI 21 – (ebenfalls Sozialbehörde).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Freien und Hansestadt Hamburg.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungen können nur bewilligt werden, wenn eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die Zuwendungsempfangenden in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung z
•Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist begonnen, wenn entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen sind.
•Der Sozialdatenschutz ist in vollem Umfang zu gewährleisten.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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referatai43@soziales.hamburg.de
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projektfoerderungAi217@soziales.hamburg.de
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040 428630
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