Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 10%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie mit einem niedrigschwelligen Verfahren bei Klimaschutz-Projekten mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Die Förderung erhalten Sie für Projekte und Maßnahmen in Hamburg mit klarem Bezug auf Klimaschutz, Klimaanpassung oder Nachhaltigkeit im Zusammenhang mit dem Thema Klimaschutz. Mit Ihrem Projekt können Sie einen pädagogischen, wissenschaftlichen, kulturellen, kommunikativen oder praktischen Ansatz verfolgen. Sie können über die Folgen des Klimawandels und über lokale oder regionale Möglichkeiten des Klimaschutzes oder der Klimaanpassung aufklären. Das Projekt kann eine deutliche Einsparung von CO2zum Ziel haben oder klimafreundliches Verhalten fördern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximalEUR20.000 pro Projekt und Jahr. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR1.000. Ihren Antrag richten Sie an die Hamburger Klimaschutzstiftung. Nutzen Sie dazu bitte das Online-Antragsformular.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)