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💰 Zuschuss

Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bukea.hamburg.de
📞
040 428400
📞
022/2472
🔗
www.hamburg.de

Zielgruppen

frauenjugendsozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsanbieter bei Bildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, die Personen aus dem Agrarsektor zu einer besseren beruflichen Qualifikation verhelfen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die die Zielgruppe in folgenden Bereichen stärken: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Referentinnen oder Referenten können maximalEUR1.500 pro Tag als Honorar angerechnet werden. Deren Aufwendungen können Sie zusätzlich abrechnen. Die Bagatellgrenze beträgtEUR500,00 pro Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Bildungsanbieter.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Ausgeschlossen sind Teilnehmende aus
•Zuwendungen werden nur solchen Zuwendungsempfangenden bewilligt, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die organisatorisch in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verw
•Zuwendungen werden nur solchen Zuwendungsempfangenden bewilligt, die – unabhängig von weitergehenden datenschutzrechtlichen Regelungen – in der Weitergabe von personenbezogenen Daten ihrer Beschäftigt

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bukea.hamburg.de
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040 428400
📞
022/2472
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www.hamburg.de

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