Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Hamburg unterstützt Sie als Bildungsanbieter bei Bildungs-, Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen, die Personen aus dem Agrarsektor zu einer besseren beruflichen Qualifikation verhelfen. Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen, die die Zielgruppe in folgenden Bereichen stärken: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Sie bekommen bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Referentinnen oder Referenten können maximalEUR1.500 pro Tag als Honorar angerechnet werden. Deren Aufwendungen können Sie zusätzlich abrechnen. Die Bagatellgrenze beträgtEUR500,00 pro Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG