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💰 Zuschuss

Job4000–Durchführungsgrundsätze zum Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwer behinderter Menschen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
integrationsamt@basfi.hamburg.de
📞
040 428633953
📞
040 427963142
🔗
www.hamburg.de

Zielgruppen

behindertemigrantensozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Hamburg unterstützt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen. Sie werden gefördert, wenn Sie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der zweijährigen Eingliederungszuschüsse beträgt je Förderjahr 30 Prozent des Bruttolohnes. Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben erhalten Sie 2 Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss über 50 Prozent des Bruttolohns inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Integrationsamt Hamburg.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Antragsberechtigt sind Sie als Arbeitgeber in Hamburg.
•Die geförderten Arbeitsplätze müssen
•Sie können die Förderung auch für Teilzeit-Arbeitsplätze erhalten. Die Wochenarbeitszeit muss dafür mindestens 15 Stunden umfassen und der Arbeitsplatz muss sozialversicherungspflichtig sein. In Inklu
•Bei neuen Arbeitsplätzen muss der zuständige Reha-Träger mindestens 2 Jahre lang Eingliederungszuschüsse gewähren.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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integrationsamt@basfi.hamburg.de
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040 428633953
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