Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Hamburg unterstützt Sie als Arbeitgeber, wenn Sie besonders betroffene schwerbehinderte Menschen einstellen. Sie werden gefördert, wenn Sie Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der zweijährigen Eingliederungszuschüsse beträgt je Förderjahr 30 Prozent des Bruttolohnes. Für den Wechsel aus Inklusionsbetrieben erhalten Sie 2 Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss über 50 Prozent des Bruttolohns inklusive des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Integrationsamt Hamburg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG