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💰 Zuschuss

Projektfonds Kultur und Schule

Behörde für Kultur und Medien Hamburg

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@kinderundjugendkultur.info
📞
040 524789710
🔗
www.kinderundjugendkultur.info
🔗
www.kinderundjugendkultur.info

Zielgruppen

jugendkultursozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, die in Kooperation von einer Schule mit freien Kulturschaffenden oder einer Kultureinrichtung durchgeführt werden. Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt einen Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Schule im Bereich „Kulturelle Bildung“ geben, eine strukturbildende Wirkung entfalten und öffentlich wahrgenommen werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinere und mittlere Projekte haben normalerweise eine Laufzeit von 12 Monaten. Große Projekte können im Einzelfall bis zu 3 Jahre Laufzeit haben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Portal zum Antragsverfahren. Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass es jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst gibt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Es sind nur Stellen außerhalb der Verwaltung antragsberechtigt.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Zuwendungen dürfen nur solchen Empfänger bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung z
•Eine Teilfinanzierung von Projekten, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig. Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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info@kinderundjugendkultur.info
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040 524789710
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www.kinderundjugendkultur.info
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