Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Kunst- und Kulturprojekte aller Sparten, die in Kooperation von einer Schule mit freien Kulturschaffenden oder einer Kultureinrichtung durchgeführt werden. Sie erhalten eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt einen Impuls für die nachhaltige Entwicklung der Schule im Bereich „Kulturelle Bildung“ geben, eine strukturbildende Wirkung entfalten und öffentlich wahrgenommen werden. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kleinere und mittlere Projekte haben normalerweise eine Laufzeit von 12 Monaten. Große Projekte können im Einzelfall bis zu 3 Jahre Laufzeit haben. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das Online-Portal zum Antragsverfahren. Bitte beachten Sie bei Ihrer Antragstellung, dass es jährlich 2 Antragsfristen im Frühling und im Herbst gibt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)