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💰 Zuschuss

Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
jobcenter-team-arbeit-hamburg@jobcenter-ge.de
📧
info@weiterbildungsbonus.net
📞
040 24851444
📞
0800 455520

Zielgruppen

behindertemigrantensozial

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als langzeitarbeitlose Person mit dem „Hamburger Modell zur Beschäftigungsförderung“ bei der Suche nach einem Arbeitsplatz. Das beschäftigende Unternehmen erhält einen Lohnkostenzuschuss für maximal 12 Monate. Sie erhalten zusätzlich eine Förderung für eine Qualifizierungsmaßnahme. Die Höhe des Zuschusses hängt von der wöchentlichen Arbeitszeit laut Arbeitsvertrag ab. Die Grundförderung beträgt bei Vollzeit (ab 35 Stunden) jeweils EUR 400,00 monatlich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB). Bei Teilzeit reduziert sich der Betrag auf EUR 175,00 (bis 25 Stunden) oder EUR 290,00 (25 bis 35 Stunden). Leistungsberechtigte mit Kindern oder einer Schwerbehinderung erhalten eine zusätzliche Förderung. Bei Neueinstellung können Sie einen Qualifizierungzuschuss von bis zu EUR 2.000 erhalten. Wenn der Antrag bewilligt wird, bekommen Sie als Arbeitslose oder Arbeitsloser von der Integrationsfachkraft im Jobcenter team.arbeit.hamburg anschließend einen Förderscheck, der 4 Monate gültig ist. Als Arbeitgeberin und Arbeitgeber können Sie sich beim gemeinsamen Arbeitgeberservice von Jobcenter team.arbeit.hamburg und der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Stellen Sie den Antrag bitte beim Jobcenter team.arbeit.hamburg.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Personen, die vom Jobcenter team.arbeit.hamburg passive Leistungen (Arbeitslosengeld II) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen, sowie Arbeitgeberinnen und Arb
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Sie müssen als Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer
•Sie dürfen keinen Schulabschluss und keinen Berufsabschluss besitzen. Falls Sie doch einen Berufsabschluss haben, müssen Sie seit mehr als 4 Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten oder I
•Ist Ihr Arbeitsverhältnis befristet, muss die Befristung mindestens 6 Monate umfassen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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jobcenter-team-arbeit-hamburg@jobcenter-ge.de
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info@weiterbildungsbonus.net
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