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💰 Zuschuss

Angewandte Forschung im Agrarbereich

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@bukea.hamburg.de
📞
040 428400
📞
022/2472
🔗
www.hamburg.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Hamburg

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & Industrie

Beschreibung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Durchführung von anwendungsorientierten Forschungsvorhaben im Bereich der Hamburger Agrarwirtschaft, einschließlich der Forst-, Jagd- und Fischereiwirtschaft. Die Förderung erhalten Sie für Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft – Amt Agrarwirtschaft.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Das Forschungsvorhaben muss der Erreichung der unter Nummer 2 genannten Zwecke dienen und für alle im betreffenden Sektor oder Teilsektor tätigen Unternehmen von Interesse sein. Der Zuwendungsempfange
•An der Durchführung des Vorhabens muss ein erhebliches Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg bestehen, welches ohne die Zuwendung nicht oder nicht in notwendigem Umfang befriedigt werden kann.
•Die Zuwendung wird nur für solche Vorhaben gewährt, die noch nicht begonnen wurden und für die eine sonstige staatliche oder private Förderung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang möglich ist oder

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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