Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 100%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen mit Beteiligung der Europäischen Union und des Bundes die integrierte ländliche Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt – abhängig von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller – zwischen 35 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 30.9. eines Jahres an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung. Die zuständige Bewilligungsbehörde für die Freie Hansestadt Bremen ist das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Als private Antragstellerin oder privater Antragsteller müssen Sie bei den Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung Ihren Förderantrag, falls Sie ihn in Papierform stellen, über die Gemeinde vorlegen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG