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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE)

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.ml.niedersachsen.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

BremenNiedersachsen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen unterstützen mit Beteiligung der Europäischen Union und des Bundes die integrierte ländliche Entwicklung. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt – abhängig von Ihrem Vorhaben und Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller – zwischen 35 Prozent und 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ihren Antrag richten Sie bitte bis zum 30.9. eines Jahres an das zuständige Amt für regionale Landesentwicklung. Die zuständige Bewilligungsbehörde für die Freie Hansestadt Bremen ist das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg. Als private Antragstellerin oder privater Antragsteller müssen Sie bei den Maßnahmen Dorfentwicklung, Basisdienstleistungen und Kleinstunternehmen der Grundversorgung Ihren Förderantrag, falls Sie ihn in Papierform stellen, über die Gemeinde vorlegen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Union sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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www.ml.niedersachsen.de

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