Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Bremen gewährt Ihnen einen Ausgleich, wenn die Bewirtschaftung von Grünland in Naturschutzgebieten oder Landschaftsschutzgebieten erschwert ist. Die Förderung erhalten Sie für landwirtschaftlich genutzte Dauergrünlandflächen in besonders geschützten Gebieten wie Sie erhalten die Förderung für den Ausgleich zusätzlicher Kosten und Einkommensverluste. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Erschwernis. Die Bagatellgrenze beträgtEUR150,00. Stellen Sie Ihren Erstantrag innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten der Vorschrift, die Ihre Erschwernis begründet, online über ANDI (Agrarförderung Niedersachsen Digital) bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Ihren Folgeantrag stellen Sie bis zum 15.5. für das laufende Kalenderjahr bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG