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💰 Zuschuss

Investive Maßnahmen landwirtschaftlicher Unternehmen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg – Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 60%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lwk-niedersachsen.de
📞
0441 8010
📞
0441 801180
🔗
www.lwk-niedersachsen.de

Zielgruppen

jugendregional

Fördergebiet

BremenHamburgNiedersachsen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Die Länder Niedersachsen, Bremen und Hamburg unterstützen Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei Investitionsmaßnahmen, die zu einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft beitragen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab. Er kann bis zu 40 Prozent Ihres förderfähigen Investitionsvolumens betragen (einschließlich der erforderlichen Erschließungskosten), maximal aberEUR400.000 je Antrag. Ihr förderfähiges Investitionsvolumen muss mindestensEUR20.000 und darf höchstensEUR2 Millionen betragen. Sie können diese Obergrenze in den Jahren 2023 bis 2027 einmal ausschöpfen. Als junge Landwirtin oder junger Landwirt bis 40 Jahre können Sie einen zusätzlichen Zuschuss von 10 Prozent erhalten, maximal jedochEUR20.000. Für Betreuungsgebühren beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Betreuungsgebühren, maximal aberEUR10.500. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Die Antragstermine erfahren Sie auf der Webseite der Landwirtschaftskammer.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäßKMU-Definition derEU. Dazu gehören auch Unternehmen, die während eines Zeitraumes von höchstens 2 Jahren vor Antragstell
•Das Unternehmen muss mehr als 25 Prozent seiner Umsatzerlöse durch landwirtschaftliche Erzeugnisse erwirtschaften und die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Unternehmen, an denen die öffentliche Hand mit mehr als 25 Prozent des Eigenkapitals beteiligt ist, sowie Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen
•4.1 Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger hat

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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