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💰 Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 20%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
postbox@ilb.de
📞
+49 331 660-0
📞
+49 331 660-1234
🔗
www.ilb.de

Zielgruppen

regionalsenioren

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert und Standortnachteile ausgeglichen werden. Sie bekommen die Förderung für folgende Investitionsvorhaben: Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen. Die Höhe des Zuschusses beträgt in den C-Fördergebieten höchstens 35 Prozent und in den D-Fördergebieten höchstens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden. Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen DauerarbeitsplatzEUR750.000 und je gesicherten DauerarbeitsplatzEUR500.000 nicht übersteigt. Die förderfähigen Ausgaben Ihres Vorhabens müssen mindestensEUR60.000 betragen und dürfenEUR3 Millionen nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei derILBvorliegen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäßKMU-Definition derEU.
•Bestimmte Branchen und Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der in Nummer 1.1 genannten Hauptziele (Arbeitsplatzziel oder Ausgleichsziel) leisten Investitionsvorhaben durch ihre regionalwirtschaftlichen Effekte, wen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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