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Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Große Richtlinie

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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postbox@ilb.de
📞
+49 331 660-0
📞
+49 331 660-1234
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www.ilb.de

Zielgruppen

regionalsenioren

Fördergebiet

Brandenburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Brandenburg unterstützt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert, Standortnachteile ausgeglichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden. Strukturbestimmende Vorhaben mit förderfähigen Sachinvestitionen von mehr alsEUR25 Millionen, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, werden vorrangig gefördert. Als kleines oder mittleres Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Als großes Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit, wie Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmen bekommen Sie die Förderung auch für Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird. Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen. Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen DauerarbeitsplatzEUR750.000 und je gesicherten DauerarbeitsplatzEUR500.000 nicht übersteigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR100.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsformulare vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei derILBvorliegen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg, vor allem aus folgendenClustern:
•Bestimmte Branchen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Einen bedeutenden Beitrag zur Erreichung der in Nummer 1.1 genannten Hauptziele (Arbeitsplatzziel, Ausgleichsziel oder Transformationsziel) leisten Investitionsvorhaben durch ihre regionalwirtscha

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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