Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und Klimaschutz(MWAEK)
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes in bestimmten Fördergebieten des Landes. Sie erhalten die Förderung für Investitionsvorhaben, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert, Standortnachteile ausgeglichen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden. Strukturbestimmende Vorhaben mit förderfähigen Sachinvestitionen von mehr alsEUR25 Millionen, mit denen mindestens 50 Arbeitsplätze neu geschaffen werden, werden vorrangig gefördert. Als kleines oder mittleres Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in Als großes Unternehmen bekommen Sie die Förderung für Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit, wie Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmen bekommen Sie die Förderung auch für Investitionen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft, mit denen die Energieerzeugung des Unternehmens durch erneuerbare Quellen für den überwiegenden betrieblichen Eigenbedarf der Betriebsstätte realisiert wird. Für touristische Projekte im Sinne der Tourismusstrategie Brandenburg erhalten Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen. Zuwendungsfähig ist nur der Teil der Investitionen, der je geschaffenen DauerarbeitsplatzEUR750.000 und je gesicherten DauerarbeitsplatzEUR500.000 nicht übersteigt. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestensEUR100.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der Antragsformulare vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei derILBvorliegen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)