Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei der Erschließung und Pflege von Märkten und bei dem Absatz Ihrer Produkte aus dem landwirtschaftlichen, ernährungswirtschaftlichen und gartenbaulichen Bereich. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme. Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG